Unrechtmäßig Corona-Soforthilfe beantragt?
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Der „Subventionsbetrug“ ist in § 264 StGB geregelt und stellt eine besondere Form des Betrugstatbestands gemäß § 263 StGB dar. Sollten Sie im Zuge der Corona-Pandemie Soforthilfe-Gelder beantragt haben, für deren Erhalt Sie jedoch nicht die nötigen Voraussetzungen erfüllten, kann der Tatbestand des Subventionsbetrugs vorliegen.
Subventionsbetrug kann je nach Ausmaß mit einer Geldstrafe oder auch einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden. Doch keine Sorge. Unsere Anwaltskanzlei unterstützt Sie engagiert im Bereich Strafrecht. Erfahrene Strafrechtsexperten nehmen sich Ihres Falls an und erzielen für Sie Strafminderung oder Freispruch.
Rechtsbeistand bei Corona-Subventionsbetrug
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FAQs
ANTWORTEN ZU DEN WICHTIGSTEN FRAGEN
Wann liegt Subventionsbetrug vor?
Der Tatbestand des Subventionsbetrugs wird geregelt in § 264 Absatz 1 des Strafgesetzbuches (StGB). Ergänzt wird der Paragraf durch das Subventionsgesetz (kurz SubvG; „Gesetz gegen missbräuchliche Inanspruchnahme von Subventionen“). Demzufolge ist nicht erst der Bezug von Subventionen strafbar, sondern schon die der Tatbestand, wenn falsche Angaben zur Erlangung der Subventionen getätigt wurden. Subventionsbetrug liegt demzufolge vor:
- Wenn jemand gegenüber dem Subventionsgeber unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat, die für ihn oder für Dritte einen Vorteil darstellen
- Wenn die erhaltenen Subventionen nicht für den zugedachten Zweck verwendet werden
- Wenn jemand den Subventionsgeber über subventionserhebliche Tatsachen im Unklaren lässt
- Wenn jemand in einem Subventionsverfahren eine Bescheinigung für eine Subventionsberechtigung verwendet, die aufgrund von unrichtigen oder unvollständigen Angaben erlangt wurde.
Welche Strafe droht bei Subventionsbetrug?
Grundsätzlich wird Subventionsbetrug nach § 264 Abs. 1 StGB mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder einer Geldstrafe bestraft. Die Höhe der Geldstrafe bzw. Dauer der Gefängnisstrafe ist abhängig von der Schwere des Betrugs bzw. von der Höhe der betrügerisch angeeigneten Summe. Die Höchststrafe für besonders schwere Fälle des Subventionsbetrugs beträgt 10 Jahre.
Wie kann man sich gegen den Vorwurf „Subventionsbetrug“ wehren?
Wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Subventionsbetrugs gegen Sie eingeleitet, muss genau geprüft werden, welche konkreten Gründe von der Behörde angeführt werden. Zweifelt das Gericht eventuell an der Gewerbetätigkeit der Person? Kann man die gerichtlichen Annahmen widerlegen? Bestand trotz gegenteiliger Annahme des Gerichts eventuell doch ein Liquiditätsengpass, den es zu begründen gilt? Beruhte der Antrag auf Irrtum oder war es wirklich Vorsatz? Hier kann ein Anwalt für Strafrecht mögliche Auswege aus einem Strafverfahren entwickeln und einen Freispruch erwirken.
Mögliche Maßnahmen, um einer Bestrafung zu entgehen: Nach § 264 Absatz 6 StGB wird es dem geständigen und reuigen Täter ermöglicht, der Strafmaßnahme zu entgehen, wenn er nach bereits gestelltem Subventionsantrag verhindert, dass ihm die Subvention ausbezahlt wird. Gute Chancen auf Milderung der Strafe bestehen auch dann, wenn der Täter dem zuständigen Amt versichert, dass er das bereits ausgezahlte Geld zurückbezahlt und dies anschließend auch tut. In beiden Fällen bedarf es aber einer genauen Prüfung möglicher Strafausschließungsgründe.
Amtsbescheid wegen Subventionsbetrug erhalten: Was tun?
Sie sind ins Visier der Ermittler geraten und es ist bereits ein Strafverfahren wegen Subventionsbetrug eingeleitet? Das müssen Sie jetzt tun:
- Bewahren Sie Ruhe. Noch ist nichts genau geklärt und alles noch offen.
- Machen sie keine Aussagen gegenüber Polizei oder den Ermittlern. Hier gilt: Schweigen ist Gold, Reden ist weniger als Silber. Machen Sie von Ihrem Recht zu schweigen Gebrauch und vermeiden Sie es sich durch mögliche Äußerungen selbst zu belasten.
- Kontaktieren Sie so bald wie möglich einen Anwalt für Strafrecht. Er kann bereits in einer akuten Situation (z. B. Durchsuchung) die Dinge kompetent in die Hand nehmen und als Nächstes auch Akteneinsicht verlangen. Anschließend wird er mit Ihnen die Sachlage besprechen und sich dann eine Strategie für eine Stellungnahme und ein mögliches Strafverfahren überlegen.
Thomas Juppe
IHR EXPERTE FÜR STRAFRECHT
Persönlich für Sie zur Stelle: Rechtsanwalt und Strafverteidiger Thomas Juppe stellt sich rechtlich an Ihre Seite, wenn Sie wegen Corona-Subventionsbetrug verfolgt werden. Als erfahrener Anwalt für Strafrecht mit hoher Expertise in der Verteidigung von Fällen im Bereich Subventionsbetrug setzt er sich engagiert für Ihre Verteidigung ein. Und zwar immer persönlich, diskret, empathisch und mit all seiner fachlichen Kompetenz.
Von unserer Anwaltskanzlei in Augsburg aus betreuen wir bundesweit Mandate rund um das Thema Corona-Subventionsbetrug. Ganz gleich, welche Anschuldigungen die Behörden anführen und was Ihnen zur Last gelegt wird. Wir prüfen genau die Sachlage, beziehen alle Faktoren eines Falls mit ein und entwickeln dann geeignete Strategie, um das Strafmaß zu reduzieren oder sogar einen kompletten Freispruch zu erwirken. Gehen wir Ihren Fall gemeinsam an!
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